KI-Kennzeichnung
Stand: 6. August 2026
Welche Bilder betroffen sind
Alle 20 Fotos der Website - die Portraits des Teams, die Aufnahmen aus dem Büro, die Bilder der Arbeitsproben und die Entwürfe in den Demo-Bereichen - wurden mit dem Bildmodell gpt-image-2 von OpenAI erzeugt. Es wurde kein Bild einer real existierenden Person, eines real existierenden Betriebs oder eines real existierenden Ortes verwendet.
Kleinere Grafiken der Seite (Passermarken, Schnittmarken, Farbfelder, das Zeichen der Wortmarke, der Lageplan auf der Studio-Seite) sind mit SVG und CSS von Hand gebaut und keine KI-Erzeugnisse.
Warum wir das kennzeichnen
Fotorealistische, mit KI erzeugte Bilder von Menschen gelten nach Art. 3 Nr. 60 der KI-Verordnung als Deepfake - auch dann, wenn die abgebildete Person frei erfunden ist. Nach Art. 50 Abs. 4 KI-VO sind solche Inhalte offenzulegen. Dasselbe gilt für Bilder, die als reale Räume eines Unternehmens durchgehen könnten.
Nicht kennzeichnungspflichtig und deshalb hier auch nicht aufgeführt sind Quellcode (vom Anwendungsbereich ausdrücklich ausgenommen) sowie die Texte dieser Seite: Die Pflicht für Texte greift nur, wenn sie die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren.
Was das für Sie bedeutet
Wenn Sie eine Website bei einem echten Designbüro beauftragen, gehören dort echte Fotos Ihres Betriebs hin. Diese Demo zeigt, wie eine solche Seite aussehen kann - die Bilder sind Platzhalter, keine Arbeitsprobe der Fotografie.
English summary
All photographs on this website were generated with artificial intelligence (OpenAI, gpt-image-2). The people shown do not exist; the rooms, businesses and printed samples are fictional. This disclosure is made in accordance with Article 50 of the EU AI Act. Small graphics (registration marks, crop marks, colour swatches, the wordmark symbol and the location sketch) are hand-built SVG and CSS, not AI-generated. The German version above is authoritative.